Rechtsanwälte Hirt + Mehler

Abgemahnt ? Was jetzt ? Und was muss ich bezahlen ?

Erste Hilfe: - Keine Panik !

                    - Nichts bezahlen.

                    - Keine schriftlichen Erklärungen abgeben.

                    - Spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.

Die Praxis, Privatpersonen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet abzumahnen, ist eine unerfreuliche Erscheinung, die jedoch leider das tägliche Brot des im Internetrecht tätigen Rechtsanwaltes darstellt.

Ich bearbeite seit mehreren Jahren Abmahnfälle wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen. In dieser Zeit habe ich ca. 350 Abmahnungen bearbeitet. In 99% dieser Fälle hat unser Mandant keine Zahlung an die Gegenseite leisten müssen.

Meine Taktik ist, der Gegenseite vor Augen zu führen, dass ich die Argumente gegen die üblichen Abmahnansprüche kenne und in der Lage bin, mich für Sie Fall in einem streitigen Verfahren effektiv und nachdrücklich zur Wehr zu setzen. Ich kann Ihnen daher anbieten, die vorliegenden Fälle mit einem hohen Maß an Erfahrung und Kompetenz zu bearbeiten. In aller Regel kann so ein gerichtliches Verfahren vermieden werden.

Aufgrund meiner Erfahrung mit solchen Verfahren bin ich in der Lage, Antworten mit vergleichbar geringem Aufwand zu formulieren, da die relevanten Argumente bereits gesammelt sind. Die anfallenden Gebühren liegen damit regelmäßig weit unter den gesetzlichen Gebühren bei einer Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie fahren mit mir also in aller Regel viel besser, als wenn Sie ihr Geld den Abmahnanwälten hinterherwerfen.

Die Bearbeitung setzt keine persönliche Besprechung voraus. Sie können mich daher auch gerne von auswärts kontaktieren. Schreiben Sie mir einfach eine Mail unter: info@ra-mehler.de

 

 

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