Rechtsanwälte Hirt + Mehler

 

Informationen nach § 5 Telemediengesetz

Rechtsanwälte sind verpflichtet, auf ihrer Kanzleiwebseite darüber zu informieren, welchen berufsrechtlichen Regelungen sie unterliegen und wie diese zugänglich sind (§ 5 Telemediengesetz TMG). Diese Regelungen können sie unter

http://www.anwaltverein.de/praxis/berufsrecht

nachlesen.

Mandanteninformation nach der DL – InfoV

Nach der Verordnung der Dienstleistungserbringer ( DL – InfoV ) sind bestimte Informationen dem Mandanten vor der Mandatsannahme zu Verfügung zu stellen.

Ein Informationsblatt liegt in der Kanzlei aus. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Kopie.

 

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